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01.04.2015

Die Ausbildungspflicht erfüllen ohne selber auszubilden

Alle Betriebe des Gesundheitswesens im Kanton Bern stehen unter der Ausbildungspflicht. Wer nicht selber ausbilden will, kann diese Leistungen auch einkaufen. Betriebe die mehr ausbilden als die Vorgabe verlangt, können Ausbildungsleistungen verkaufen.

Im Manuel zur Ausbildungsverpflichtung der GEF wird dies ausdrücklich erlaubt. Die Bedingungen dafür sind in Kapitel C5 ab Seite 56 zu finden. Der Einkauf von Ausbildungsleistungen ist vor allem für kleinere Betriebe ideal, so müssen sie die Ressourcen für die Ausbildung nicht selber aufbauen. Betriebe die mehr ausbilden als die Vorgabe verlangt, können über einen Verkauf zusätzlichen Ertrag erzielen, der in die Ausbildungsqualität investiert werden kann.

Die GEF verlangt, dass der Ein- und Verkauf von Ausbildungsleistungen vertraglich geregelt wird. Der Vertrag muss der GEF unterbreitet werden, die Betriebe sind in der Gestaltung aber weitgehend frei.

Das Manual zur Ausbildungsverpflichtung finden Sie HIER

(Quelle: vbb/abems, 19.3.15)

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