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12.12.2012

Kurse zum neuen Kindes- und Erwachsenenschutz

Per 1.1.2013 tritt das vollständige revidierte Kindes- und Erwachse-nenschutzrecht in Kraft. Zu den wichtigsten Zielen der neuen Rechtsgrundlagen gehört die Förderung des Selbstbestimmungsrechts schwacher und hilfsbedürftiger Personen.

 

Die neuen Regelungen haben deshalb erhebliche Auswirkungen auf den stationären und ambulanten Aufenthalt in den verschiedenen Einrichtungen (Alters- und Pflegeheime, Kliniken/Spitäler etc.).

Zu den neuen Instrumenten gehören der Vorsorgeauftrag und die Patientenverfügung; die fürsorgerische Unterbringung wird massgeblich geändert. Der Schutz von urteilsunfähigen Personen in Einrichtungen wird verbessert. Zwangsmassnahmen werden gesetzlich geregelt. Neu wird auch zwischen medizinischen Massnahmen und Massnahmen zur Beschränkung der Bewegungsfreiheit unterschieden.

Kurse des SBK und der Pro Senectute geben einen Einblick in die Veränderungen und zeigen Konsequenzen auf  für den Pflegealltag.

Die Kurse:

SBK, Zürich, 20, Februar 2013, weitere Informationen zum Kursinhalt und zur Anmeldung finden Sie HIER.

Pro Senectute, 22. Februar 2013, weitere Informationen zum Kursinhalt und zur Anmeldung sind abrufbar unter www.pro-senectute.ch > Weiterbildung.

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