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06.02.2008

Pflegefinanzierung: Noch nicht alle Differenzen im Parlament bereinigt

Ursprünglich hatte das Parlament die Differenzbereinigung der Pflegefinanzierung in der Session vom vergangenen Dezember abschliessen wollen. Der Nationalrat behandelte das Geschäft am 4. Dezember, der Ständerat strich die Vorlage danach aber von seiner Traktandenliste. Die Bereinigung kann somit frühestens in der Frühlingssession 2008 erfolgen.

Der aktuelle Stand: Die Begrenzung der Patientenbeteiligung auf 20 Prozent des höchsten vom Bundesrat festgesetzten Pflegebeitrags der Versicherer ist bereinigt. Ebenfalls bereinigt ist die höhere Freigrenze bei den Ergänzungsleitungen für selbstbewohntes Wohneigentum. Damit wurde wichtigen Forderungen des Spitex Verbands Schweiz und der in der IG Pflegefinanzierung zusammengeschlossenen Organisationen Rechnung getragen.

Differenzen zwischen den beiden Kammern bestehen insbesondere noch bei folgenden Punkten:

  • Akut- und Übergangspflege im Heim oder zu Hause mit Spitex:
    Ursprünglich sprach sich der Nationalrat dafür aus, dass die Krankenkassen die vollen Kosten der Akut- und Übergangspflege übernehmen müssen. Der Ständerat hat diese Bestimmung in der Herbstsession 2007 wieder gestrichen. Im Dezember hat der Nationalrat nun einer Kompromisslösung zugestimmt, welche für die Akut- und Übergangspflege im Heim oder zu Hause mit Spitex die gleiche Finanzierungsaufteilung verlangt wie für die Spitalfinanzierung: Krankenkassen 45 % und Kantone 55 %. Die vorberatende Kommission des Ständerats (SGK-S) hat am 7./8. Januar 2008 aber beschlossen, auf der alten Position der Ständerats zu beharren und somit den Kompromissvorschlag des Nationalrats abzulehnen.
  • Pflege in ambulanten Tages- und Nachtstrukturen:
    Der Nationalrat will im Gesetz explizit festschreiben, dass die Krankenkassen an diese Pflege einen Beitrag bezahlt. Die SGK-S übernimmt dieses Anliegen in leicht geänderter Form.
  • Anpassung an Kostenentwicklung : Der Nationalrat will, dass sich alle Kostenträger an der Entwicklung der Pflegekosten beteiligen müssen. Die SGK-S lehnt dies ab, sie beharrt auf dem früheren Beschluss des Ständerats, wonach die von den Krankenkassen zu tragenden Pflegekosten nicht an die Teuerung angepasst werden sollen.

Die IG Pflegefinanzierung wird den parlamentarischen Prozess weiterhin begleiten und sich einbringen. Insbesondere bei der Akut- und Übergangspflege wird sie sich für die Version des Nationalrats stark machen.

Quelle: INFO 1/ Januar 2008 SVS


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