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29.06.2011

Ausbildungsverpflichtung für nichtuniversitäre Gesundheitsberufe

Im Jahr 2012 wird im Kanton Bern eine Ausbildungsverpflichtung für nichtuniversitäre Gesundheitsberufe eingeführt. Die Gesundheits- und Fürsorgedirektion (GEF) hat dazu ein Modell für die Steuerung und Finanzierung der Aus- Und Weiterbildung entwickelt. Ziel: „Wir bilden aus, wen wir brauchen.“

Die ab 2012 geltenden Regelungen sehen vor, dass alle Betriebe praktische Aus- und Weiterbildung in nichtuniversitären Gesundheitsberufen leisten. Wer dies nicht tut, kommt gemäss Daniel Heilbronn, Leiter der Dienstelle Berufsbildung bei der GEF, nicht wie bis anhin „ungeschoren“ davon, sondern leistet eine Ausgleichszahlung. Mit dieser Massnahme will der Kanton dem Mangel an Pflegepersonal entgegenwirken und den Bedarf der kommenden Jahre decken. Aus diesem Grund sollen die einzelnen Betriebe genau so viel ausbilden, wie sie auch brauchen, das heisst: ihr Ausbildungspotenzial ausschöpfen.

Das Ausbildungspotenzial berechnet sich nach vom Kanton vorgegebnen einheitlichen Standards. Für die Spitex ist die massgebende Grösse die Leistungsstunden gemäss KLV Art. 7. Pro 1000 Leistungsstunden sind dies, gemäss mündlicher Aussage von Heilbronn, 5.9 Ausbildungswochen. Für diese Ausbildungsleistung erhält der Betrieb eine pauschale Abgeltung. Wer aber nicht mindestens 90% der Ausbildungsleistung erbringt, bezahlt dem Kanton einen Ausgleich in der dreifachen Höhe des nicht verwendeten Entgelts. Erhält ein Betrieb zum Beispiel 100'000 Franken und er bildet nur für 80'000 Franken aus, so muss er dem Kanton nicht 20’000, sondern 60'000 Franken zurückzahlen. „Das schmerzt“, sagt Daniel Heilbronn. Aber nur mit solchen Massnahmen können genügend Ausbildungsplätze und somit auch der nötige pflegerische Nachwuchs gefördert werden.
Wie ein Betrieb seine Ausbildungspunkte erreicht, steht ihm frei. Er kann sich an die Standardvorgaben halten, einzelne Ausbildungen stärker gewichten, sich für die Erreichung der Punkte mit anderen Betrieben zusammenschliessen oder die Leistung ganz durch Dritte erbringen lassen. Einzig der Verzicht auf die praktische Ausbildung hat finanzielle Nachteile für den Betrieb.

Die genauen Zahlen bezüglich Standards, Gewichtungsfaktor und Entgelt für die einzelnen Sektoren im Gesundheitsbereich wird die GEF in den nächsten Wochen bekanntgeben.

Zudem besteht nochmals die Gelegenheit, eine Informationsveranstaltung zum Thema zu besuchen: Am 23. August 2011 im CIP Tramelan, 14 bis 16 Uhr.
 

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