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20.02.2013

SECO - Arbeitsvermittlungsgesetz

Die öffentliche Spitex braucht keine Verleihbewilligung.

Das SECO hat nach eingehender Prüfung entschieden, dass hauswirtschaftliche Leistungen der öffentlichen Spitex nicht dem Arbeitsvermittlungsgesetz unterstellt werden und somit keine Verleihbewilligung benötigen. Begründet wird dieser Entscheid damit, dass die öffentliche Spitex nicht gewerbsmässig im Sinne des AVG tätig ist, da keine wirtschaftlichen Ziele verfolgt werden. Für die Spitex-Organisationen ändert sich diesbezüglich vorläufig nichts.

(Quelle SVS, Februar 2013)

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