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10.06.2009

Santésuisse kann keine Tarifstopps verfügen

Der Santésuisse-Verwaltungsrat hat entschieden, für 2010 keine Tariferhöhungen zuzulassen. Dies teilte Santésuisse den Leistungserbringern Ende April schriftlich mit.

Auch Spitex-Kantonalverbände haben dieses Schreiben erhalten. Santésuisse beruft sich dabei auf Artikel 55 KVG, wonach Tarife und Preise für Leistungen nicht erhöht werden, wenn die Kostensteigerung doppelt so hoch ist wie die Teuerung, was z.Z. gegeben sei. Diese „Tarifstoppverfügung“ irritierte diverse Kantonalverbände. Sie haben den Dachverband um eine Stellungnahme gebeten. Für den Spitex Verband Schweiz ist klar: Es liegt nicht in der Kompetenz von Santésuisse, einen Tarifstopp zu verfügen. Nach Artikel 55 KVG obliegt es der zuständigen Behörde zu verordnen, dass die Tarife nicht erhöht werden dürfen. Für die kantonalen Tarifverträge ist die entsprechende Kantonsregierung die zuständige Behörde. Der Entscheid des Santésuisse-Verwaltungsrats ist somit höchstens als Positionsbezug von Santésuisse mit Blick auf allfällige Tarifverhandlungen zu werten. Das Bundesamt für Gesundheit teilt die Einschätzung des Spitex Verbands Schweiz.

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