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29.04.2009

Runder Tisch zur Bekämpfung der Kostensteigerung im Gesundheitswesen

Bern, 21.04.2009 - Vertreter der Gesundheitsdirektorenkonferenz (GDK), der Krankenversicherer (santésuisse), der Spitäler (H+), der Ärzteschaft (FMH) und des Bundesamts für Gesundheit (BAG) haben unter der Leitung von Bundesrat Pascal Couchepin am Runden Tisch die Entwicklung der Kosten im Gesundheitswesen sowie mögliche Gegenmassnahmen diskutiert. (Quelle - EDI www.news.admin.ch)

Am Runden Tisch waren sich die Beteiligten in der Beurteilung des Ist-Zustandes einig. Sie waren aber unterschiedlicher Auffassung bezüglich der Kostenentwicklung im nächsten Jahr, für welches das BAG von einer Kostensteigerung von 4,5 % ausgeht. Besprochen wurden auch Massnahmen zur Eindämmung der Kostensteigerung im Gesundheitswesen. Die Bundesbehörden haben folgende Themen zur Diskussion gestellt:

• Einführung einer Behandlungsgebühr von 30 Franken pro Konsultation. Diese Gebühr soll ab 1. Januar 2010 für jede Konsultation beim Arzt oder im Spitalambulatorium bezahlt werden. Davon ausgenommen werden Konsultationen für Kinder, bei Mutterschaft und bei Teilnahme an kantonalen Impfprogrammen. Die ersten 6 Male (180 Franken pro Jahr) ist die Gebühr von den Versicherten zusätzlich zur Kostenbeteiligung zu bezahlen. Im Gegenzug wird der maximale Selbstbehalt von 700 Franken auf 600 Franken reduziert

• Erteilung einer Kompetenz an den Bundesrat zur Senkung der Tarife (z.B. TARMED-Taxpunktwerte im ambulanten Bereich) bei überdurchschnittlicher Kostensteigerung.

• Spitalambulatorien: Verpflichtung der Kantone zur Regelung deren Tätigkeit in den Leistungsaufträgen um das Angebot besser zu steuern.

• Konjunkturmassnahmen: Gewährung eines zusätzlichen Beitrages zur individuellen Prämienverbilligung.

Weiteres Vorgehen
Insgesamt waren sich die Teilnehmenden am Runden Tisch einig, dass der Kostenanstieg und die sich daraus ergebende Prämienentwicklung besorgniserregend sind. Erschwerend dazu kommt die aktuelle Wirtschaftslage. Aus diesen Gründen sind dringende Massnahmen auf allen Ebenen notwendig.

Das EDI wird zu Handen des Bundesrates ein Gesetzespaket erarbeiten, das noch vor der Sommersession an das Parlament weitergeleitet werden soll, mit dem Ziel, schon auf Anfang des Jahres 2010 griffige gesetzgeberische Massnahmen zu realisieren. Im Weiteren wird das EDI Massnahmen auf Verordnungsebene (insbesondere auch im Medikamenten-Bereich) ergreifen, um diese noch im Verlaufe des Jahres 2009 in Kraft zu setzen.

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