Bundesgerichtsentscheid für die Spitex
Versicherer müssen ambulante Pflege auch dann finanzieren, wenn sie höher ausfallen als Heimkosten.
In einem Entscheid vom 21.09.12 hält das Bundesgericht fest, dass bei gleicher Zweckmässigkeit und Wirksamkeit die ambulante Pflege für den Krankenversicherer im konkreten Fall 2,35-mal höher sein darf als die Pflege im Heim.
In diversen Fällen haben Krankenversicherer in den letzten Monaten ambulante Pflegeleistungen so gekürzt, dass sie den Pflegekosten im Heim entsprechen.
Der Bundesgerichtsentscheid stärkt die Argumente von Klient/innen und Spitex-Organisationen, die sich gegen solche Kürzungen wehren. Kürzungen auf das Kostenniveau der Pflege im Heim sind nur möglich, wenn die Pflege im Heim nachweislich wirksamer und/oder zweckmässiger ist.
Fälle, in denen Versicherer auf eine Kürzung auf das Pflegeheim-Niveau bei gleicher Wirksamkeit und Zweckmässigkeit bestehen, sollen den Kantonalverbänden gemeldet werden.
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