Pflegefinanzierung - Die IG Pflegefinanzierung fordert kostendeckende Finanzierung durch Krankenversicherer und Kantone
Bei der Pflegefinanzierung besteht dringender Handlungsbedarf. In Hinblick auf die Neubewertung der Pflegefinanzierung, deren Bundesratsbericht diesen Sommer 2018 erwartet wird, hat die Interessengemeinschaft (IG) Pflegefinanzierung folgende Forderungen aufgestellt:
Die Beiträge der Krankenkassen, die seit 2011 eingefroren sind, sollen der Kostenentwicklung angepasst werden. Zudem muss die Restfinanzierung durch Kantone und Gemeinden in Zukunft schweizweit einheitlich geregelt werden.
Drei konkrete Vorschläge zur Anpassung des Artikels 25a des Krankenversicherungsgesetztes (KVG) wurden durch die Branchen- und Patientenvertreter erarbeitet. Hierzu finden Sie die Neuformulierungen und Erläuterungen in der Medienmitteilung und dem Argumentarium.