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19.03.2014

Spitex Hauswirtschaft: Neuausrichtung trotz EL-Beiträgen notwendig

Mit der Anpassung der Einführungsverordnung der Ergänzungsleistungen (EV ELG) nimmt der Regierungsrat die nötigen Anpassungen vor. Ohne diese wären die Patien­tinnen und Patienten der öffentlichen Spitex benachteiligt gewesen. Der SPITEX Verband Kanton Bern begrüsst diese Anpassung. Trotzdem ändert sich an der bevorstehenden Neuausrichtung im Bereich der Hauswirtschaft wenig.

Der SPITEX Verband hat an seiner Vorstandssitzung vom 17. März 2014 die neue Situation beurteilt. Er empfiehlt seinen Mitgliedern, den Leistungsvertrag der Hauswirtschaft inkl. Versor­gungs­pflicht für 2014 dann zu unterschreiben, wenn dem Betrieb aus allfälligen Verlusten kein Schaden entstehen kann, und aufgrund der Erfahrung 2014 für die kommenden Jahre neu zu entscheiden.

Die in der Verordnung festgesetzten Beiträge sind unter dem Gesichtspunkt der Versorgungs­pflicht nach wie vor nicht kostendeckend. Eine Neuausrichtung der hauswirtschaftlichen Leis­tungen in der öffentlichen Spitex ist deshalb auch unter Berücksichtigung dieser Anpas­sungen notwendig.

Aufgrund der heterogenen Struktur der Spitex-Organisationen und der unterschiedlichen Rahmen­bedingungen ihres Umfelds, wie Anzahl EL-Bezüger, Heimdichte, Topografie etc., werden die Restrukturierungen in unterschiedlichem Tempo erfolgen.

Wie bei der Spardebatte 2013 befürchtet, erfolgt ein Kostentransfer zu den Ergänzungs­leistungen. Dieser wird nun transparent.  Weitere Zusatzkosten fallen bei den Heimen und Spitälern an, welche durch Prämien- und Steuerzahler finanziert werden müssen.  Mit dem Wechsel von der direkten Finanzierung durch die Gesundheits- und Fürsorge­direktion hin zur EL wird zudem der administrative Aufwand für alle Beteiligten grösser, was mit Mehrkosten verbunden sein wird. Der Spitex Verband Kanton Bern ist nach wie vor der Meinung, dass die „eingesparten“ Fr. 12 Mio. durch die Prämien- und Steuer­zahler nun anderweitig berappt werden müssen. Auch mit dem Entscheid über die EL-Beiträge bis zu Fr. 46.— werden Personen von der Versorgung ausgeschlossen sein, was wir sehr bedauern.

(Medienmitteilung, Spitex Verband Kanton Bern, 17.3.2014)

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