Ärzteschaft und Pflege für neues Epidemiengesetz
06.02.2013
Das heute geltende Epidemiengesetz ist veraltet. Das revidierte Gesetz will die Zuständigkeiten von Bund und Kantonen besser koordinieren sowie besonders anfällige Personen vor schwerwiegenden übertragbaren Krankheiten mit grossem Gefährdungspotenzial schützen.