Als Lehrbetriebe kommen Spitäler, Alters-, Behinderten- und Pflegeheime sowie Spitex-Organisationen und Institutionen der Psychiatrie in Frage. Lehrbetriebe, die eine Bildungsbewilligung für die Berufe Fachfrau/Fachmann Gesundheit FaGe EFZ oder Fachfrau/Fachmann Betreuung FaBe EFZ besitzen, dürfen ohne weitere Abklärung auch Lehrverträge für den neuen Beruf Assistentin/Assistent Gesundheit und Soziales EBA abschliessen. Neue Betriebe für die Ausbildung sind jedoch immer noch gesucht.
Informationen dazu finden Sie unter www.erz.be.ch (Berufsbildung > Berufliche Grundbildung > Wie werde ich Lehrbetrieb?) Fragen betreffend Bildungsbewilligung und Lehrvertragsabschlüsse beantwortet Sabine Tuschling, Ausbildungeberaterin MBA, 031/633 87 30, sabine.tuschling@erz.be.ch