Neue Pflegefinanzierung tritt auf 1.7.2010 in Kraft – Empfehlung für Umsetzung in Kantonen folgt im Herbst

03.08.2009

Neue Pflegefinanzierung tritt auf 1.7.2010 in Kraft – Empfehlung für Umsetzung in Kantonen folgt im Herbst

Der Spitex Verband Schweiz ist befremdet, dass die neue Regelung so kurzfristig und zudem unterjährig in Kraft treten soll. Der Spitex Verband Schweiz hatte gemeinsam mir der IG Pflegefinanzierung in der Vernehmlassung eine Inkraftsetzung auf frühestens 1.1.2011 verlangt, weil umfangreiche rechtliche und organisatorische Anpassungen in den Kantonen und bei den Leistungserbringern nötig sind. Dasselbe haben auch die Kantone gefordert. Auch andere zentrale Anliegen der Spitex hat das EDI gemäss einer ersten Sichtung der Verordnungen nicht berücksichtigt. So fehlen zum Beispiel Präzisierungen betreffend Festlegung der Vollkosten und der Verrechnungsverfahren.

Die durch die Krankenversicherung zu deckenden Spitex-Tarife gemäss KLV betragen Fr. 79.80 (Art. 7a), Fr. 65.40 (7b) und Fr. 54.60 (7c) je Stunde. Die PatientInnenbeteiligung für die Langzeitpflege durch Spitex wird somit je nach Kanton bis zu 16 Franken pro Stunde (max. 20 % des höchsten Beitrags der Krankenversicherung) betragen, dies zusätzlich zum normalen Selbstbehalt und der Franchise. Die Kantone können zwar die PatientInnenbeteiligung reduzieren oder ganz übernehmen – ob sie dies aber tatsächlich tun, ist noch offen.

Empfehlung für Umsetzung
Der Spitex Verband Schweiz wird die Verordnungen nun analysieren und einen ersten Entwurf einer Empfehlung zur Umsetzung in den Kantonen erarbeiten. Diese wird an der Spitex-Präsidentenkonferenz vom 27. August diskutiert und anschliessend bei den Kantonalverbänden vernehmlasst. Die Bereinigung wird an der NVK vom 19. November vorgenommen (die Kantonalverbände wurden Mitte Juli per Mail darüber informiert).
Parallel dazu wird der Spitex Verband Schweiz Santésuisse dazu auffordern, die 2004 aufs Eis gelegten Verhandlungen für einen gesamtschweizerischen Tarifvertrag wieder aufzunehmen (siehe Rubrik Tarife).

Die Verordnungen, die Kommentare zu den Änderungen und die Gesetztestexte können von der Website des BAG heruntergeladen werden.
 

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