Die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung kann erteilt werden, wenn die bisher geltenden Bedingungen bezüglich berufsbezogener Weiterbildung vollumfänglich erfüllt sind und mindestens 2/3 der ursprünglich verlangten Berufserfahrung absolviert werden können. Betroffene Personen sind gebeten, sich direkt beim SRK zu melden:
SRK Berufsbildung, Madeleine Roduner oder Theres Schmutz, Telefon 031 960 7575 (vormittags), registry@redcross.ch, www.bildung-gesundheit.ch.
DN I-Inhaberinnen können das Diplom „dipl. Pflegefachfrau/-fachmann HF“ über einen verkürzten Bildungsgang HF erwerben. Der angepasste Rahmenlehrplan für den Bildungsgang zur diplomierten Pflegefachfrau HF / zum dipl. Pflegefachmann HF sieht eine einheitliche Regelung für die Anrechenbarkeit des DN I vor.
(Quelle: SVS)