Zulassung zur Bedarfsabklärung psychiatrischer Pflegeleistungen: Gesuche können ab sofort eingereicht werden
09.12.2009
Bedarfsabklärungen für psychiatrische Pflegeleistungen müssen von diplomierten Pflegefachpersonen durchgeführt werden, die zwei Jahre Berufserfahrung in psychiatrischer Pflege nachweisen können.