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Häufig gestellte Fragen

  1. Was bedeutet Spitex?

    Spitex bedeutet Spital externe Hilfe, Gesundheits- und Krankenpflege, das heisst Hilfe, Pflege und Beratung ausserhalb des Spitals oder Heims, bei Ihnen zu Hause.

  2. Was bezweckt Spitex?

    Dank SPITEX-Leistungen – z.B. Krankenpflege oder Unterstützung im Haushalt etc. – können Betroffene trotz persönlicher Einschränkungen, die durch Krankheit, Unfall, Behinderung, Altersgebrechen, Mutterschaft oder Ähnliches bedingt sind, zuhause in ihrer gewohnten Umgebung sein.

    SPITEX bezweckt aber auch eine frühzeitige Rückkehr aus einer stationären Institution (z.B. Spital) nach Hause.

  3. Wie ist die Spitex organisiert?

    Die Nonprofit (öffentlichen) SPITEX-Organisationen sind rechtlich selbständig. Sie sind beim SPITEX Verband Kanton Bern Mitglied. Zurzeit sind  44 SPITEX-Organisationen Mitglied des Verbandes. Diese Anzahl nimmt laufend ab, da verschiedene Spitex-Organisationen fusionieren.

  4. Wer hat Anrecht auf Spitex Leistungen?

    Spitex steht allen Einwohnerinnen und Einwohnern zur Verfügung, die Beratung, Hilfe und Pflege Zuhause benötigen - unabhängig der Nationalität, Konfession oder des Alters. (Siehe auch "Wer bezahlt Spitex".)

  5. Wer kann Spitex anfordern?

    Es können alle Personen Spitex kontaktieren und Hilfe anfordern. Spitex klärt die Bedürfnisse ab. Pflegerische Leistungen sind durch eine Ärztin oder einen Arzt anzuordnen. Ohne diese Anordnung wird die Krankenkasse die Kosten nicht übernehmen.

  6. Wie wird Spitex angefordert?

    Die Nonprofit Spitex versorgt jede Gemeinde. Hier finden Sie Ihre zuständige Organisation.

    Pflegerische Leistungen: Die Spitex klärt den Bedarf der pflegerischen Betreuung ab. Laut Gesetz muss diese Bedarfsabklärung von ärztlicher Seite genehmigt werden, damit die Leistungen von der Krankenkasse bezahlt werden.

    Hauswirtschaftliche und Sozialbetreuerische Leistungen: Die Spitex klärt den Bedarf der Leistungen unter Einbezug des sozialen Umfeldes ab.

  7. Was umfasst das Spitex-Angebot?

    Die Nonprofit-Spitex bietet an 365 Tagen im Jahr qualitativ hochstehende Pflege, Hauswirtschaft und Sozialbetreuung in der vertrauten Umgebung Ihres Zuhauses. Ob bei Altersgebrechen, Krankheit, Invalidität oder nach einem Unfall. Ob kleine Hilfestellung oder hochkomplexe Pflege. Ganz nach dem Motto: „Überall für alle“.

    Grundsätzlich bietet die Spitex im Kanton Bern Leistungen in folgenden Bereichen.

    • Abklärung, Beratung und Koordination zwischen Patientinnen und Patienten, Angehörigen, Ärzten, Krankenversicherern etc.
    • Behandlungspflege wie Messen von Vitalzeichen, Richten und Verabreichen von Medikamenten, Injektionen, Infusionen etc.
    • Grundpflege wie Hilfe bei der Körperpflege, dem An- und Auskleiden, bei Kompressionsverbänden etc.
    • Spezialleistungen wie:
      • Psychiatrische Pflege
      • Wundexpertise
      • Palliative Care
      • Kinderspitex
    • Hauswirtschaft und Sozialbetreuung

    Einige Organisationen bieten auch weitere und ergänzende Leistungen an wie beispielsweise Mahlzeitendienst, Fahrdienst, Fusspflege etc.

  8. Wo hat die Spitex Grenzen?

    Die gemeinnützige Spitex hat dort Grenzen, wo die Pflege und Betreuung zu Hause aus fachlichen, medizinischen, menschlichen oder wirtschaftlichen Gründen nicht mehr verantwortbar ist.

  9. Wer bezahlt Spitex?

    Die pflegerischen Leistungen werden gemäss Krankenversicherungsgesetz (KVG) von der Krankenkasse übernommen, sofern diese ärztlich verordnet wurden.

    Es gelten folgende Tarife gegenüber den Krankenkassen:

    Abklärung und Beratung      CHF 76.90 /Std.
    Behandlungspflege             CHF 63.00 /Std.
    Grundpflege                      CHF 52.60 /Std.

    In den Ansätzen sind die Wegkosten inbegriffen. Es können keine Zuschläge für Pflegeverrichtungen nachts, an den Wochenenden und an allgemeinen Feiertagen in Rechnung gestellt werden.

    Die Minimaleinsatzzeit beträgt 10 Minuten. Anschliessend wird in Einheiten von 5 Minuten abgerechnet.

    Der Klient / Die Klientin bezahlt:

    • Selbstbehalt / Franchise bei der Krankenversicherung
    • sog. Patientenbeteiligung (bei Patienten ab 65 Jahren, wenn es Leistungen nach KVG sind)


    Die hauswirtschaftlichen Leistungen werden von der Krankenkasse übernommen, sofern eine entsprechende Zusatzversicherung besteht. Erkundigen Sie sich bitte vor Ort bei Ihrer lokalen Spitex-Organisation.

  10. Wird bei Unfall auch eine Patientenbeteiligung verrechnet?

    Nein. Auf pflegerische Leistungen, die über die UV, MV oder IV abgerechnet werden, darf keine Patientenbeteiligung erhoben werden. Bei der Aufnahme von Klientinnen und Klienten muss klar sein, welche Versicherung zuständig ist (Auskunftspflicht der Klientinnen und Klienten).

    Bei Personen, die bei einem Krankenversicherer unfallversichert sind (z.B. Personen ohne Erwerbsarbeit, Rentner) läuft auch ein Unfall über das KVG (vgl. auch Art. 8 KVG), die Patientenbeteiligung muss somit erhoben werden.

  11. Wie anerkennen Krankenversicherer die Spitex?

    Jede Nonprofit Spitex-Organisation ist anerkannt.

    Beachten Sie, dass der Name "Spitex" nicht geschützt ist. Nicht jede Spitex ist eine Nonprofit SPITEX-Organisation.

  12. Wer arbeitet in der Spitex?

    In der gemeinnützigen Spitex im Kanton Bern sind rund 5'000 Personen angestellt. Diplomierte Pflegefachleute, Fachangestellte Gesundheit, HauspflegerInnen, PflegeassistentInnen, PflegehelferInnen SRK, HaushelferInnen etc. leisten jährlich über 3.7 Millinonen Pflegeeinsätze. 

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